In der Europäischen Union gibt es einen umfassenden Rechtsrahmen für die Typgenehmigung von neuen Fahrzeugen. Doch genauso wie sich gerade die Technologie im und ums Fahrzeug mit großen Schritten ändert, ist auch dieser Rechtsrahmen im dauernden Fluss. OEMs, Zulieferer und Entwicklungspartner müssen sich strategisch auf diese Dynamik einstellen – sonst drohen teure Fehlentwicklungen.
Eigentlich ist die regulatorische Grundlage für Fahrzeughersteller in der EU recht einfach, sie nennt sich Homologation. Der Hersteller erbringt den Nachweis, dass ein Fahrzeug mit allen relevanten gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt, und bekommt im Gegenzug eine Typgenehmigung. Diese erlaubt es ihm, Serienfahrzeuge in den Handel zu bringen, die auf den Grundlagen der Homologation basieren.
Dieses System funktionierte relativ problemlos, solange sich Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften in einem zeitlichen Rahmen bewegten, die die Entwicklungszyklen der Automobilindustrie deutlich überstieg. Als Beispiel kann der VW Käfer dienen.

Bei seiner Markteinführung existierte noch kein Abgasstandard. Schon gar nicht auf europäischer Unionsebene, denn die EU bestand noch nicht. Wurde ein Käfer nach den damals gültigen Regeln zugelassen, darf er trotz der jüngsten Abgasnorm Euro 7 bis heute auf der Straße betrieben werden. Doch für neu entwickelte Fahrzeuge sind diese Zeiten seit einigen Jahren vorbei.
„Zeitenwende“ in der Automobil-Industrie
Die jüngsten Entwicklungen haben die Grundlagen der Branche für Neuentwicklungen entscheidend verändert. Ausgangspunkt dieser „Zeitenwende“ ist die Elektrifizierung, die mit einer massiven Digitalisierung der Fahrzeuge einhergeht. Softwarebasierte Assistenzsysteme in immer größerer Zahl übernehmen die Kontrolle im Fahrzeug. Möglich wird das durch digitale Komponenten, die etwa bei der Lenkung („Steer by Wire“) oder den Bremssystemen nicht nur analoge Steuerungen ersetzen, sondern sogar physische Bauteile.
Diese stürmische Entwicklung zwingt den Gesetzgeber dazu, in kürzeren Intervallen mit Anpassungen der Regulatorik zu reagieren – und setzt damit die deutschen und europäischen Fahrzeughersteller unter Druck. Denn beim derzeitigen Tempo der Regulatorik, der Entwicklungszyklen von 48 bis 60 Monaten gegenüberstehen, steigt das Risiko, dass bis zur Beantragung der Typengenehmigung neue gesetzliche Grundlagen in Kraft treten, die zum Beginn der Entwicklung noch gar nicht absehbar waren.
Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen ausgedehnt
Doch nicht nur die Dynamik schafft neue Anforderungen. Auch inhaltlich sind die Änderungen der letzten Jahre gravierend – angesichts der Tragweite der technischen Entwicklungen ist dies nicht verwunderlich. So erwachsen aus den bereits erwähnten Assistenzsystemen, die in bestimmten Situationen die Kontrolle beispielsweise über Lenkung und Bremssysteme übernehmen, beispielsweise deutlich höhere Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit. Und das nicht nur im Fahrzeug selbst, sondern bereits auf Ebene der Entwicklerwerkzeuge. Over-the-Air-Updates und die Möglichkeit, Features nachträglich zu installieren und damit wesentliche Funktionen des Fahrzeugs zu erweitern oder zu verändern, dehnt zudem den Regulierungsrahmen über den Zeitpunkt der Typgenehmigung oder der Erstzulassung aus und reicht nun bis in die Phase des laufenden Betriebs.
Neues Gesetzespaket in der Pipeline
Inzwischen ist bereits ein neues Gesetzespaket in Vorbereitung, unter dem Namen „EU Omnibus IX“. Dieses soll hauptsächlich dazu dienen, den Mobilitätssektor „sauberer“ – sprich: weniger klimaschädlich – zu machen. Zugleich soll damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fahrzeugindustrie gestärkt werden. Zu den wichtigsten Punkten zählen unter anderem:
- Vereinfachte Typgenehmigung: Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Fahrzeugmodelle werden stärker harmonisiert und digitalisiert. Hersteller sollen technische Nachweise künftig häufiger elektronisch einreichen können;
- Weniger regulatorische Überschneidungen: Berichtspflichten aus Typgenehmigung, Emissions-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsvorgaben werden stärker aufeinander abgestimmt. Ziel ist, redundante Datenmeldungen und unterschiedliche Fristen zu vermeiden.
- Technische Anforderungen werden gestrafft: Bestehende Fahrzeugvorschriften (u. a. zu Sicherheits- und Testanforderungen) sollen konsistenter werden; einzelne ältere Rechtsakte werden aufgehoben oder in modernisierte Standards integriert.
- Neue Fahrzeug-Unterkategorie „M1E“: Sie umfasst in Europa produzierte batterie-elektrische Pkw bis zu einer Länge von 4,20 m und einem Stromverbrauch von maximal 17,5 Kilowattstunden Strom je 100 Kilometer. Ihre Regulierung soll wieder in längeren Zyklen erfolgen. Zudem werden den Nationalstaaten zusätzliche Fördermaßnahmen erlaubt. Hersteller profitieren bei den Flottengrenzwerten von einer überproportionalen Berücksichtigung, da jedes M1E-Fahrzeug als 1,3 Fahrzeuge gezählt werden soll.
Doch zeigt dieses Gesetzespaket auch eine weitere Herausforderung der aktuellen Regulatorik. Zwar wurde am 16. Dezember 2025 ein Entwurf verabschiedet, der konkrete Bestimmungen enthält.
Doch ob diese am Ende auch so verabschiedet werden, steht in den Sternen, denn es gibt beispielsweise Bemühungen, die M1E-Definition zu verwässern. War die ursprüngliche Idee am Konzept einer kompakten, urbanen Mobilität orientiert, könnten bei einer Veränderung der M1E-Standards sogar E-SUVs in diese Kategorie fallen.
Sicher agieren auf unsicherem Fundament
Fahrzeughersteller stehen also vor enormen strategischen Herausforderungen. Sie müssen nicht nur aktuelle regulatorische Bestimmungen einhalten, sondern auch die kommenden Änderungen antizipieren, und darin wiederum bestehende Unsicherheiten über das Endergebnis aushalten.
Erfahrungsgemäß entstehen die größten regulatorischen Risiken in der Fahrzeugentwicklung jedoch nicht auf der Basis von unbekannten Vorschriften oder (Noch-)Nicht-Wissen künftiger Änderungen. Die größte Gefahr liegt vielmehr in organisatorische Lücken. Daraus resultieren die zu späte Einbindung von Compliance-Funktionen oder die unzureichende Verzahnung von Entwicklung, Software und Recht. Moderne Regelwerke zeigen deutlich: Regulatorik ist Organisationsdisziplin. Technische Exzellenz ohne strukturelle Verankerung genügt nicht.
Die Lösung heißt also, regulatorische Konformität als strategischen Bestandteil der Produkt- und Organisationsstruktur zu begreifen und mit einer passend aufgesetzten strategischen Architektur zu unterfüttern. In ihr arbeiten die Bereiche niemals isoliert für sich nebeneinanderher. Stattdessen wird Genehmigungsfähigkeit durch ein geeignetes, fachbereichsübergreifendes Zusammenarbeitsmodell erzielt, welches die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig verteilt, aber auch wieder bündelt.
Fazit
Für OEMs, Zulieferer, Softwareanbieter, Start-ups, Umbauer und Plattformbetreiber gleichermaßen gilt: Wer regulatorische Exzellenz früh integriert, verschafft sich einen strukturellen Vorteil. Wer sie als nachgelagerten Prüfprozess betrachtet, bezahlt mit Zeit, Kapital und Reputation.
Haben Sie Fragen, wie Sie der aktuellen Dynamik der Homologation begegnen und wie Sie Ihre Organisation und die Entwicklungsprozesse darauf einstellen? Dann sprechen Sie mit Christian Radt, Lead Development Engineer Homologation in der EDAG Engineering GmbH.
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